Gleichberechtigung durchsetzen

Trotz verfassungsrechtlich garantierter Gleichberechtigung sind die ungleichen Chancen zwischen verschiedenen Geschlechtern nicht aufgehoben. Politische und wirtschaftliche Macht sind patriarchalisch geprägt. Es gibt keine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben. Die meisten Leitungspositionen sind immer noch von Männern belegt.

Geschlechtergerechtigkeit muss für Frauen durchgesetzt werden, aber auch für Menschen anderer geschlechtlicher Identität.

Die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern beträgt in Deutschland 20 Prozent. Der Frauenanteil bei Niedriglohnbeschäftigten liegt über 60 Prozent. Entsprechend niedrig fallen die Frauenrenten aus. Ein Großteil der Menschen, die in prekären Verhältnissen leben, sind Frauen. Ein großer Teil der alleinerziehenden Frauen sind arm.

Noch immer wird Frauenpolitik überwiegend im Rahmen der Familienpolitik betrachtet und behandelt. Einen eigenen Lebensentwurf umsetzen zu können - frei von Rollenklischees - ist keine Selbstverständlichkeit. Dass Familienarbeit, Erziehungsaufgaben und Pflege gleichberechtigt aufgeteilt werden, sehen wir als wichtige Voraussetzung für eine freie und demokratische Gesellschaft.

Sexuelle, körperliche und psychische Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist weit verbreitet. Vielfach findet Gewalt im häuslichen Umfeld statt. Es muss eine öffentliche Aufgabe sein, den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten. Zurzeit sind überall Frauenhäuser unterfinanziert und überbelegt. Auch hier im Landkreis müssen die Einrichtungen für Frauen in Notsituationen erweitert und personell aufgestockt werden.

Frauenförderung ist eine Aufgabe, die alle gesellschaftlichen Bereiche erfassen muss. Dass patriarchale Strukturen offen gelegt und beseitigt werden, ist ein Kernpunkt der Politik der DKP.

Dafür setzt sich die DKP ein:

  • Wir sehen die Durchsetzung von Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe, eine gemeinsam zu erledigende Aufgabe, die es in allen Politikbereichen zu beachten gilt.
  • Ganztagseinrichtungen für Kinder aller Altersgruppen zu sozial verträglichen Gebühren.
  • Existenzsichernde sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Frauen in allen Bereichen, die dem Landkreis obliegen.
  • Befristete Arbeitsverhältnisse in unbefristete umwandeln.
  • Zahlung eines Mindestlohns ab 13 Euro.
  • Reinigungskräfte und Hausmeister in Schulen in vollem Umfang durch den Eigenbetrieb des Landkreises anstellen.
  • Arbeits- und beschäftigungspolitische Maßnahmen zur Förderung speziell von Frauen. Alle Angebote der beruflichen Weiterbildung muss es auch als Teilzeitangebote geben und verkehrsgünstig erreichbar sein.
  • Qualifizierungs- und Beratungsangebote für Frauen ausweiten und finanziell ausreichend ausstatten.
  • Förderung und finanzielle Absicherung der Organisationen vor Ort (z.B. Frauenhaus, Frauennotruf, Wildwasser ...) die gegen häusliche Gewalt und Mobbing arbeiten und den von Gewalt betroffenen Menschen Beratung, Hilfen und Schutzräume bieten. Unterstützung des Fachpersonals bei der Sensibilisierung der Bevölkerung gegenüber Gewaltstrukturen.
  • Angebote für Migranten nicht nur im Bereich der Sprache, sondern auch bezüglich ihrer Rechte.
  • Antidiskriminierungsgesetz konsequent anwenden - Quotierung in allen gesellschaftlichen Bereichen.
  • Sensibilisierung und Förderung von Kompetenz in Sachen Geschlechtergerechtigkeit für alle Beteiligten in Entscheidungsprozessen.
  • Einrichtung besonderer Fördermaßnahmen für Frauen zur Übernahme von Führungsaufgaben in den kommunalen Verwaltungen.