Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden (Artikel 4, Abs. 3 GG)
Informieren ist wichtig, Beratung sinnvoll
Seit Anfang 2026 gilt in Deutschland das "Wehrdienst-Modernisierungsgesetz" - (noch) keine allgemeine Wehrpflicht wie bis 2011, aber sicher eine Vorbereitung darauf. Der Verteidigungsminister fordert, dass Deutschland bis 2029 "kriegstüchtig" werden soll. Das wird ohne ausreichend Kanonenfutter nicht funktionieren.
Die Frage "möchte ich zukünftig als Soldat an die Front gehen?" stellt sich für Jugendliche damit wieder recht aktuell. Höchste Zeit darüber nachzudenken - und was ist, wenn ich diese Frage mit NEIN beantworte? Die DKP sagt ausdrücklich: Nein zu einem neuen Krieg und Nein zum Kriegsdienst. Das bedeutet auch: wer schon jetzt ganz praktisch gegen eine zukünftige Einberufung zum Kriegsdienst Vorsorge treffen möchte, kann sich bei uns entsprechend beraten lassen. Kurze Mail an kdv@dkp-darmstadt.de schreiben. Unser Team berät Menschen aus der Stadt Darmstadt, den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Odenwald und Bergstraße. Telefonnummer nicht vergessen, wir setzen uns dann mit Dir in Verbindung.
Hier einige wichtige Hinweise:
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Antrag schreiben
Den Antrag stellst du schriftlich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Er besteht aus Folgendem:- Ein formloses Schreiben Formulierungshilfe: "Hiermit beantrage ich die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz. Ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, an einem Kriegsdienst mit der Waffe teilzunehmen."
- Ein tabellarischer Lebenslauf
- Eine persönliche Gewissensbegründung
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Gewissensbegründung formulieren
In der Begründung erklärst du in eigenen Worten, warum du den Dienst mit der Waffe ablehnst. Hier ein paar mögliche Gründe für einen Gewissenskonflikt:- Töten oder die Anwendung von Waffengewalt sind mit deinem Gewissen nicht vereinbar.
- Du hast eine pazifistische, religiöse, humanistische oder politische Haltung, die dem Militärdienst widerspricht.
- Du lehnst Gewalt als Mittel der Konfliktlösung grundsätzlich ab.
- Einreichen
Versende den Antrag per Einschreiben oder persönlich mit Eingangsbestätigung an das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr. Bewahre Kopien aller Unterlagen auf. Sobald dein Antrag eingegangen ist, darfst du in Friedenszeiten nicht einberufen werden, bis über den Antrag entschieden wurde. - Schreibe selbst.
Verwende keine Textvorlagen oder von KI-generierten Texte. Wenn deine Begründung als nicht persönlich oder als automatisch erstellt erkannt wird, kann das als Gegenargument gegen die Echtheit deiner Gewissensentscheidung verwendet werden.