Hessische Verfassung verteidigen!

Vor über 70 Jahren fand in Hessen eine breite Debatte statt. Im Ergebnis wurde am 1. Dezember 1946 die Hessische Verfassung von der überwältigenden Mehrheit der Wählerinnen und Wähler angenommen.

Nun erheben sich Stimmen, die Verfassung zu ändern. Vorgeschobenes Argument: Todesstrafe. Doch darum geht es nicht. Denn gemäß Grundgesetz gilt natürlich auch in Hessen die Todesstrafe nicht mehr. Vielmehr geht es um die Beseitigung von Verfassungsgrundsätzen, die der heutigen politischen Wirklichkeit im Wege stehen. Darum geht es:

  • Artikel 39: Missbrauch wirtschaftlicher Macht
  • Artikel 41: Sozialisierungsparagraph
  • Artikel 29: Aussperrungsverbot
  • Artikel 69: Friedensgebot

Antifaschisten, Kommunisten, Sozialisten und andere Demokraten sind aufgerufen: Lasst uns gemeinsam die Hessische Verfassung verteidigen! Für die Bewahrung und den Ausbau der im Jahr 1946 entwickelten demokratischen und sozialen Rechte!

Bekanntlich ist die Kluft groß zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit. Dennoch bietet die gültige Verfassung vielfältige Ansatzpunkte für eine andere politische Wirklichkeit. Das alles sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.