DKP Reinheim

"Wer viel fragt, kriegt viele Antworten". Das gilt offenbar auch ganz besonders bei parlamentarischen Anfragen in Reinheim

Seit Anfang Juli gilt auch in Hessen das "Hinweisgeberschutzgesetz": es besagt u.a., dass Kommunen mit 10.000 oder mehr Einwohnern und 50 oder mehr Bediensteten verpflichtet sind, eine Hinweisstelle einzurichten, über die anonym Missstände angezeigt werden können. Damit ist die Stadt Reinheim von diesem Gesetz mit betroffen.

Im Juni 2023, kurz bevor das Gesetz in Kraft trat, wollte die Fraktion der Grünen wissen, welche Schritte in der Stadt Reinheim geplant waren, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Die entsprechende Anfrage der Grünen wurde dann im September 2023 beantwortet.

Die wesentliche Aussage in der Antwort des Bürgermeisters: "Die Umsetzung für den Einsatz eines Hinweisgeberportals wird momentan geprüft. Angebote von Portal-Anbietern liegen vor. Die Kommunen des Landkreises stehen hier in Kontakt um evtl. eine gemeinsame Lösung anzugehen. Eine Verpflichtung für Kommunen, ein Hinweisgeberportal für Externe, wie z.B. Bürger anzubieten besteht nicht und ist auch nicht geplant." Das kann man nur verstehen als:

Es wird etwas getan

Zumindest also wurde geprüft.

Seitdem war es ruhig um das Thema. Im April wollte die DKP wissen, ob es mehr als ein halbes Jahr nach der ersten Antwort etwas neues gibt, und stellte erneut eine entsprechende Anfrage: "Gibt es gegenüber dem am 19.9.2023 berichteten Stand neue Entwicklungen (z.B. Entscheidung für eines der erwähnten Angebote, Beauftragung einer Portallösung)? ... Gibt es einen Zeitplan für die Einführung eines Hinweisgeberportals?"

Diese Anfrage wurde bei der Sitzung am 7. Mai beantwortet: "Da für Kommunen keine Verpflichtung über die Einrichtung eines Hinweisgeberportals für Externe wie z.B. Bürgerinnen und Bürger besteht, ist ... keine Portallösung notwendig oder geplant." Was im Klartext heißt

Es wird nichts getan?

Wobei sich in der Antwort des Bürgermeisters noch der Satz anschloss "Es wurde intern für die Mitarbeitenden eine Hinweisstelle eingerichtet."

Nun gibt es keinen Grund, die Aussage des Bürgermeisters anzuzweifeln, dass die genannte "Meldestelle" (was immer man darunter verstehen soll) schon ausreicht, um dem Gesetz Genüge zu tun.

Aber man könnte dann schon die Frage stellen, warum im September noch gesagt wurde, dass "Kommunen des Landkreises" im Kontakt untereinander stünden, um "eine gemeinsame Lösung anzugehen".

Eine weitere Anfrage dazu werden wir uns und dem Rathaus ersparen. Wer viel fragt, kriegt viele Antworten.