DKP Reinheim

Lärmaktionsplan Hessen

Bis zum 27. September besteht die Möglichkeit, zu diesem Plan eine Stellungnahme abzugeben. Wir meinen: davon sollten die Betroffenen auch in Reinheim Gebrauch machen.

Der Lärmaktionsplan ist auf den Internetseiten des RP Darmstadt veröffentlicht, und von dort ist auch ein Onlineformular erreichbar, mit dem man eine Stellungnahme abgeben kann (das geht natürlich auch schriftlich).

Bei dem veröffentlichten Plan sieht die DKP, soweit Reinheim betroffen ist, als Hauptproblem die mangelnde Aktualität. Der Plan baut auf Verkehrszählungen in 2010 und einer "Lärmkartierung" aus dem Jahr 2012 auf. Die Umgehung B38 neu wurde erst 2013 eröffnet, die Entwicklung danach aber nicht mehr berücksichtigt.

Der Lärmaktionsplan benennt für Reinheim noch als "Örtlichkeit" (mit "Lärmkonflikten") die Straßen "B38, B426". Im Abschnitt zu Reinheim steht dann aber nur noch: "Die B38-Ortsumfahrung Reinheim und Spachbrücken wurde im November 2013 neu eröffnet. Die auf Basis der Bundesverkehrwegezählung 2010 errechneten Belastetenzahlen der Lärmkartierung sind somit veraltet. Der Lärmkonflikt scheint mit der Entlastung durch die Ortsumfahrung maßgeblich reduziert."

Der Verkehr in Ost-West-Richtung auf der B426 wird für Reinheim also überhaupt nicht betrachtet - erklärbar evtl. dadurch, dass bis 2013 der Verkehr in Nord-Süd-Richtung auf der B38 für Reinheim im Vordergrund stand.

Für Hahn (Ortsteil Ober-Ramstadt) dagegen die folgenden Ausführungen: "Gemäß Bundesverkehrszählung 2010 beträgt der Gesamtverkehr 11.845 Kfz/Tag und der Schwerverkehrsanteil 683 Lkw/Tag. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des nächtlichen Lkw-Durchfahrtsverbots der Stadt Darmstadt in Verbindung mit der neuen B38-Ortsumfahrung Reinheim der Lkw-Anteil zugenommen hat." Nun läuft bekanntlich der größte Teil des Verkehrs durch Hahn auch durch Reinheim, wo sich das LKW-Durchfahrtsverbot in Darmstadt ebenso auswirkt. In der Kartendarstellung ist der Straßenabschnitt auf der B426 in Hahn noch in rot dargestellt, wird aber nicht bis Reinheim fortgesetzt.

Für Hahn wird "bis zur Fertigstellung einer Ortsumfahrung" u.a. "Tempolimit 30 km/h" als "Lärmminderungsmaßnahme" vorgeschlagen. Dazu wird festgestellt: "Allerdings gilt in der Ortsdurchfahrt für Lkw bereits ein Tempolimit von 30 km/h".

Das ist für Reinheim bisher leider nicht der Fall.

Wir fordern die folgenden Verbesserungen an dem Lärmaktionsplan:

  • Die in Reinheim gegebene aktuelle Verkehrssituation, insbesondere die Ergebnisse aktueller Verkehrszählungen, werden berücksichtigt
  • Der Verkehr auf der B426 wird in der Gesamtheit betrachtet, auch für Reinheim (und übrigens auch Otzberg)
  • Auch für Reinheim werden Maßnahmen wie Tempo 30 für LKW und (wie von der StVV einstimmig gefordert) ein Nachtfahrverbot für LKW festgelegt

Wir raten alle Betroffenen in Reinheim, sich in diesem Sinne zu äußern, und fordern den Magistrat auf, dies für die Stadt Reinheim ebenfalls zu tun.