Daseinsvorsorge und Gesundheit

Darmstadt ist ein Musterbeispiel für "Privatisierung light" - wichtige Teile der Daseinsvorsorge wurden schon vor Jahren in Aktiengesellschaften oder wie das jüngste Beispiel der Städtischen Kliniken in GmbHs umgewandelt. Bei Beibehaltung des Mehrheitseigentums durch Kommunen. Das ist aber nicht weniger bedenklich als das vollständige Verscherbeln von kommunalem Eigentum an Privatunternehmen.

Hört sich harmlos an, bleibt ja alles noch irgendwie öffentlich. Ja, es ist besser als die komplette Privatisierung und trotzdem führt es zu Entdemokratisierung und weniger öffentlicher Kontrolle. Oftmals spielt hier auch der Filz eine große Rolle, da geht es um Posten in Aufsichtsräten, um Vorstands- und Geschäftsführerposten. Hier wird gemauschelt und geschoben.

Für Aktiengesellschaften gilt das Aktiengesetz. Dabei ist es unerheblich, ob sie in öffentlichem Eigentum sind oder nicht. Kommunen, die öffentliche Aufgaben in die Hand einer AG legen, geben demokratischen Einfluss auf. Während in kommunalen GmbHs und Eigenbetrieben noch eine Reihe von Weisungs- und Informationsrechten für die Stadtverordnetenversammlung bestehen, sind Aktiengesellschaften nahezu vollkommen "verselbstständigt". Und das ist in vielen Fällen durchaus erwünscht. Dass dabei demokratische Einflussmöglichkeiten aufgegeben werden, stört den neoliberalen Traum vom marktorientierten "Stadtkonzern" nicht.

Die DKP fordert:

  • Betriebe der öffentlichen Daseinsvorsorge, z.B. Öffentlicher Personen nah - verkehr, Wohnungsgesellschaften, Telefonnetze, Strom- und Gasversorger, müssen in öffentliche Hand.
  • Sicherstellung einer Krankenhauslandschaft unter kommunalem Einfluss.
  • Die Gesundheitsversorgung muss der Kapitalverwertung entzogen wer den. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gehören in öffentliches Eigentum. Gesundheit darf keine Ware sein! Dazu gehört zwingend die Abschaffung der Fallpauschalen.
  • Die Arbeitsbedingungen in den Gesundheitseinrichtungen müssen im Sinne bedarfsgerechter Versorgung und guter Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten verbindlich geregelt werden. Dazu gehört eine gesetzliche Personalbemessung, wie sie von der Gewerkschaft ver.di gefordert wird.