Sieg der Solidarität

DKP setzt sich vor Bundesverfassungsgericht durch und sichert Wahlantritt

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, der DKP die Teilnahme an den Bundestagswahlen zu verweigern und ihr den Parteistatus zu entziehen, kassiert.

Die Richter aus Karlsruhe widersprachen Bundeswahlleiter Georg Thiel, der der DKP aufgrund verspätet abgegebener Rechenschaftsberichte den Status entziehen wollte, sowohl juristisch als auch politisch. Der Logik Thiels, dass es sich bei verspätet abgegeben Berichten um nicht abgegebene Berichte handele, konnten sie nicht folgen. Stattdessen gaben sie der DKP Recht in ihrer Beschwerde, nicht ausreichend über den drohenden Entzug des Parteistatus informiert worden zu sein. Vor allem aber gestanden sie der Partei zu, "ernsthaft" Politik im Sinne der demokratischen Willensbildung zu machen.

Zu diesem Erfolg beigetragen hat eine Welle der Solidarität mit der DKP. Mehr als 50 Kommunistische und Arbeiterparteien aus aller Welt hatten gegen das "Kalte Verbot" der DKP protestiert. Die Kommunistische Partei Portugals stellte noch am Montag eine Anfrage an die EU-Kommission, in der sie die "inakzeptable Illegalisierung" der DKP als Angriff auf die Demokratie und auf Rechte und Freiheiten in Deutschland bezeichnete.

Aber auch in diesem Land hatten sich innerhalb weniger Tage etliche Organisationen und Einzelpersonen aus der Friedens-, antifaschistischen und Gewerkschaftsbewegung sowie der Partei "Die Linke" an die Seite der DKP gestellt. Nicht nur auf dem Papier, sondern auch auf der Straße. So unterstützte ver.di Stuttgart eine örtliche Solidaritätskundgebung für die DKP mit den Worten:

"Kommunistinnen und Kommunisten, Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, Christinnen und Christen und Parteilose haben zusammen nach 1945 die Einheitsgewerkschaften gegründet. Daher geht es auch die Gewerkschaften an, wenn ein bürokratisches Organ wie der Bundeswahlausschuss unter fadenscheinigen formalen Gründen die DKP von der Bundestagswahl ausschließen und ihr gleichzeitig den Parteistatus entziehen will."

Rechtlich hatte vor allem die Vereinigung der demokratischen Juristinnen und Juristen die Argumentation des Bundeswahlleiters auseinandergenommen.

In einer ersten Stellungnahme bedankte sich Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP, für die große Unterstützung. Das Beispiel zeige, wie wichtig Solidarität ist und was sie bewegen könne. "Für uns sind diese Solidarität und der Erfolg ein Auftrag, jetzt mit aller Kraft in den Wahlkampf zu gehen und um die Stärkung der DKP zu kämpfen  - jetzt erst recht", so Köbele.

Ausführliche Berichterstattung in der aktuellen Ausgabe der UZ (unsere zeit - Zeitung der DKP).